FAQ
Wer kann bestellen?
Unser Service ist für die Bedürfnisse am Arbeitsplatz konzipiert. Daher liefern wir ausschließlich an Geschäftskunden.
Welches Liefergebiet decken Sie ab?
Wir liefern derzeit ausschließlich in Münster aus.
Verteilen Sie die Obstschalen auch an verschiedene Stellen bei uns im Haus?
Selbstverständlich gerne! Wir bringen Ihre Obstschalen bis an den Schreibtisch, die Kantine oder die Kaffeestube. Wir verteilen die Schalen auch in unterschiedlichen Etagen oder an verschiedenen Betriebsstandorten (innerhalb Münsters Stadtgebiet).
Wann kommt das Obst?
Jeden Dienstag zwischen 8 und 16 Uhr.
Kann ich die Belieferung pausieren oder kündigen?
Ja. Sie können Ihr Abo jederzeit telefonisch oder per Mail pausieren (z.B. wenn Ihr Büro auf Betriebsurlaub geht). Beachten Sie, dass Änderungen für die Lieferung der Folgewoche bis spätestens Dienstag bei uns eingehen müssen.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihre Versorgung mit Obst zu beenden, können Sie unseren Lieferservice bis zwei Wochen zum Ablauf des jeweiligen Monats kündigen. Treten Sie dazu gerne mit uns in Kontakt.
Kann ich die Bestellmengen ändern?
Ja. Sie können Ihre Bestellmenge bis Dienstag vor der nächsten Lieferung anpassen. Treten Sie dazu gerne mit uns in Verbindung.
Wie viele Obstschalen brauche ich für mein Büro / meine Abteilung / mein Unternehmen?
Das hängt davon ab, wie viele Mitarbeiter Sie versorgen wollen, wie viel Obst Sie jedem Mitarbeiter zur Verfügung stellen wollen und wie die räumlichen Gegebenheiten bei Ihnen aussehen.
Rechnen Sie durchschnittlich mit 3 Portionen Obst pro Mitarbeiter und Lieferwoche. Bei Wenigessern sind es nur 2 Portionen, bei Vielessern auch 5 Portionen oder mehr. Ist für ein Großraumbüro eine Obstschale mittlerer Größe passend, eignen bei mehreren kleinen Büros vielleicht eher mehrere kleine Obstschalen.
Richtwerte sind:
Kleine Obstschale: Etwas 20 Portionen für 4 bis 10 Mitarbeiter
Mittlere Obstschale: Etwa 30 Portionen für 6 bis 15 Mitarbeiter
Große Obstschale: Etwa 40 Portionen für 8 bis 20 Mitarbeiter
Treten Sie gerne mit uns in Verbindung, um sich bei der richtigen Menge und Größe der Obstschalen beraten zu lassen. Wenn es mal etwas mehr oder weniger sein sollte können Sie Ihr Abo jederzeit anpassen.
Kann ich die Obstsorten anpassen?
Wir bieten unsere angebotenen Körbe nur mit fixem Inhalt an. Wir achten bei der Zusammenstellung des Obstkorbes darauf, beliebte Obstsorten zu verwenden. Außerdem ist unserer Erfahrung nach in einem Büro mit mehreren Menschen die Chance groß, Freunde jeder Obstsorte dabei zu haben.
Woher kommt das Obst?
Die Unterstützung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft liegt uns am Herzen. Deswegen finden Sie in unseren Obstkörben nur bestes Bio-zertifiziertes Obst, bevorzugt von deutschen Anbietern. Früchte, die nicht in Deutschland wachsen, wie Zitrusfrüchte, Kiwis oder – je nach Saison – Birnen oder Trauben, beziehen wir von Anbaupartnern im Ausland. Mit denen pflegen wir einen langjährigen, vertrauensvollen Umgang. Generell fällt unsere Wahl bevorzugt auf familiengeführte, kleinteilige Landwirtschaften.
Muss das Obst vor dem Verzehr gewaschen werden?
Wir glauben, dass das unbehandelte, biologisch zertifizierte Obst völlig sauber ist. Wir können Ihnen diese Entscheidung aber leider nicht abnehmen.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können bequem per Rechnung zahlen. Dafür erhalten Sie jeweils am Monatsende eine Sammelrechnung. Um die Umwelt zu schonen, läuft der Versand ausschließlich per Mail. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
Gibt es ein Pfandsystem bei den Lieferkisten?
Ja. Unser Pfandsystem funktioniert wie der bekannte Pfand für Getränkekisten. Jede gelieferte Kiste wird auf Ihrer Rechnung mit 7,00 € (zzgl. 19% MwSt.) verrechnet. Jede Kiste, die Sie dem Lieferboten wieder zurück geben, wird Ihnen zum gleichen Wert auf Ihrer Rechnung gut geschrieben.
Sind die Preise fix?
Grundsätzlich sind wir bestrebt, unsere Preise fix zu halten, damit Sie eine verlässliche Kalkulationsbasis haben. Da die Einflussfaktoren auf den Obstpreis extrem komplex und schwer vorhersehbar sind (zum Beispiel das Klima und die Weltmarktlage), halten wir uns die Möglichkeit offen, in seltenen Fällen Anpassungen durchzuführen.
Was ist mit geldwerten bzw. steuerlichen Vorteilen gemeint?
Wenn ein Arbeitgeber den Mitarbeitern im Betrieb Getränke, Obst oder Gebäck unentgeltlich zur Verfügung stellt, gelten diese seitens des Gesetzgebers als „Aufmerksamkeit“. Obst am Arbeitsplatz zählt zu den steuerfreien Aufmerksamkeiten. Es zählt somit nicht zum Arbeitslohn und es ist damit kein Sachbezug, nicht lohnsteuerpflichtig und muss nicht als geldwerter Vorteil dem Arbeitnehmerlohn angerechnet werden.
Was das für Sie bedeutet: als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern eine Leistung zur Verfügung stellen, die Sie weder bei der Lohnsteuer noch beim Sozialversicherungsbeitrag geltend machen müssen.
Wir bitten Sie, den Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater im Detail für Ihre Situation zu klären.